Serbien, Rußland und die Türkei

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dem Uebertreten eines reißenden Stromes, der ſih in periodiſhen Wuthergüſſen über das Ufergebiet erſhüttet, die entfernteren Gegenden jedoch verhont. Keine Herrſchaft afficirt weniger die ethiſhe und religiöſe Eigenthümlihkeit der Beſiegten als die Türkiſche. Jt ſie au< unduldſam, ſo liegt ihr doh jede Propaganda fern, ‘und macht ſie ferner die Religion zur Bedingung der politi{hen Rechte, ſo hat doh gerade der Dru>, den ſie über die Ungläubigen verhängte, die Folge gehabt, dieſelben in ihrem urſprünglihen Glauben zu erhalten. Ebenſowenig hat ſie einen Einfluß auf die Grundlagen des äußern Lebens der Beſiegten geübt. Sie hat ihnen allen ihre bisherige Verfaſſung gelaſſen; das Verhältniß, was wir {hon bei Serbien beobachtet haben, findet durhgehends in der Türkei unter den Rajahs ſtatt. Nirgends iſt die türkiſhe Herrſchaft ſo weit fortgegangen, daß ſie die Freiheit der Gemeinden beeinträchtigt hätte. Dieſe haben vielmehr überall das Recht der Selbſtverwaltung und der Ordnung ihrer innern Angelegenheiten behauptet.

Eine ſole Einrichtung kam der Bequemlicheit der Türken zu ſehr zu Statten, als daß ſie