Albanien und die Albanesen : Landschafts- und Charakterbilder : mit vielen Abbildungen

*

238

über ihnen zerbrochen wird; dies bedeutet Veveinigung bis zum Tode.

Gteih nah dem Eintritte entſchleiert der Wlam die Braut, indem er den Schleier mit etwas ſilbernem, am lietſien mit dem ſilbernen Griffe einer Waffe, aufhebt, und hierauf beginnt die Trauungszeremonie, wobei der in der griehiſhen Kirche übliche Gevatter die Kronen über das Faupt des Brautpaares hält. Eine beſondere alvaneſiſche Sile iſt aber, daß die Gevatterſchaften in den Familien erblich ſind, 3. B. das Haus des Johann iſt der Gevatter der verwandten Häuſer Peter und Paul und der Stammhalter dieſes Hauſes i}, gleichviel ob jung »dexr alt, der geborene Gevatter jener beiden Häuſer. Trennt ſi<h das Haus des Johann in verſchiedene Häuſer, ſo wird, wie über die übrigen Vermögensteile, auh über die Gevatterſchaften das Los geworfen. Die Hochacktung der Täuflingshäuſer gegen, dies! Gevatterhaus iſt ſehr groß, weil der Fluh desſelben no< für gewichtiger gilt, als der des -leiblihen Vaters. — Die geiſtige Verwandſchaft begründet ebenſo gut ein Ehe= hindernis, wie die leibliche, und wird wie dieſe, bis zum fünften Grade einſhließlih, na<h kanoniſher Rehnung, gezählt. Die beſonderen Leiſtungen des Gevatters be= ſhränten ſi& auf die Bezahlung des trauenden Prieſters, und bei dem Hochzeitsfeſte gebührt ihm der Ehvenplagß.

Sobald die Trauung beendet, ſet man ſih zum

| Mahle, während deſſen die Braut mit über die Bruſt |! gekreuzten Armen und geſenktem Kopfe in einer Ecke !! des Gemaches ſteht, der Bräutigam aber ſi< nur dann /* ſtillſchweigend erhebt, wenn auf die Geſundheit des Brautpaares getrunken wird, indem er es dem Wlam

überläßt, ſtatt ſeiner in den gebührenden Formen zu danken. Der Tag vergeht unter Smaus, Tanz und

Geſang.