Allgemeine Grammatik der türkisch-tatarischen Sprache : aus dem Russischen übersetzt und mit einem Anhange und Schriftproben

Anhang. 261

دزدارلغى أبله دزدار LU =, Rs lm‏ ع ai;‏ ن علوفه سنه يدل مار a)‏ عبد الباؤيه توجيه اولنوب ويردوم كه ذم أولنور (*[جاى حساب] خدمات قلعه مؤبور دزدارلغى بيقسور مرعى وموذى قلا وقلعه مربور خلقى ale‏ وقلعد م بورد منتعلقف أ مورده م أجعت ايده ل اولببايده هيج ]>\ مانع أوليه شويله „Yalı‏ علا مت a‏ أعتماد ri‏

Vebersetzung.

Des erhabenen, erlauchten, hohen Nischans und der glänzenden, welterobernden KaiserlichenTiogra Befehl, imVertrauen aufdie göttliche Hülfe, ist dieser, dass: Nachdem Hosen Pre der Beglerbeg von Anatolien, an Meine erhabene Schwelle einen Brief geschickt hat, [des Inhalts dass] Abderrahman, zur Zeit Commandant der 1 mit einem Timar von 9239 Aktscha von der Stadt hökdschedere und anderen im Distrikte .... im Sandschak von Angora, in seinem Dienste nachlässig gewesen und sein Arsenal vernachlässigt und nicht die nöthige Sorgfalt angewandt habe um obgenannte Festung in baulichem Stande zu erhalten, dieser jedenfalls seines Amtes enthoben sein soll; und ist demnach wegen des Trägers dieses erhabenen kaiserlichen Handzeiehens Abdulbaki, des Musters der Freunde und Vertheidiger, der von früher her unter den Vornehmen ist und unter den höchsten Auspieien [d. i. in kaiserlichem Dienst] verwundet worden und nicht mehr im Stande ist Kriegsdienste zu leisten, weil selbiger Abdulbaki die Bitte eingereicht, dass ihm die erwähnte Commandatur als ein Aequivalent für seine früher im Schatze verbliebene Besoldung gegeben werde, auf seine Präsentation wegen der Belehnung, vom Anfange des Monats Moharrem des Jahres 1029, Mein erhabenes Handzeichen ausgefertigt worden, weil Mein Befehl ist, dass die Berechnung desselben ausgestellt werde, und habe Ich den eanduntenr Timar nach erwähnter Weise mit der Cmmandatur gedachter Festung, nach Absetzung des frühern Commandanten als ein Aequivalent der Be-

*) Die Berechnung in Sijakaschrift ist auf der lithographirten Copie dieses und des nächstfolgenden Diplomes genau dem Original nachgezeichnet; ich gestehe jedoch, dass ich die Entzifferung derselben Anderen überlassen muss, denen die Namen der angeführten Ortschaften bekannt sind,