Allgemeine Grammatik der türkisch-tatarischen Sprache : aus dem Russischen übersetzt und mit einem Anhange und Schriftproben

; 270 Anhang. Ih اتنسع وخيسين وما‎ Am قيله سز تاكريمأ 3 أوأخر شهر شعبان أ لمعظم‎

Uebersetzung.

Ruhm der in den Gerichtsbezirken auf dem Wege von Meiner hohen Pforte nach den unten anzugebenden Ortschaften angestellten hochgelehrten Vicerichtern und Muftis, möge ihre Gelehrsamkeit vermehrt werden! und Ruhm der Vornehmen und Standespersonen, Mitglieder der Reichscollegien, möge ihr Ansehen vermehrt werden! Bei Ankunft dieses erhabenen kaiserlichen Handschreibens sei kund und zu wissen, dass von Seiten des bei Meiner hohen Pforte residirenden bevollmächtigten ausserordentlichen Gesandten des Königs von Preussen, Chevalier de Lecog, der Zierde der Fürsten des christlichen Bekenntnisses, möge er stets hoch im Range stehen! bei Meiner hohen Pforte eine versiegelte Note eingereicht worden ist worin erstens angezeigt wird, dass eine Fremde, die den alten preussischen Familien angehörende Frau Gräfin Ida Hahn-Hahn,, mit bei ihr angestellten fremden Dienern zum Zwecke der Ländersehau von Meiner hohen Pforte zur See nach Smyrna und von da zu Lande nach Damaskus, Jerusalem, Rairo und deren Umgebungen reisen, nachher aber über Anatolien zu Meiner hohen Pforte zurückkehren wolle, und zweitens darum angesucht wird, dass ein erhabener Befehl von Mir erlassen werde, welcher verordne, dass die bezeichnete mit den bei ihr angestellten beiden fremden Dienern auf der Reise nach den genannten Ortschaften bei nöthig werdendem Verweilen und Aufenthalte, weder gegen den kaiserlichen Schutzvertrag von Seiten der Einnahme des Schutzgeldes nicht muhammedanischer Unterthanen und der übrigen Steuern, oder unter einem anderen Vorwande behelligt und belästigt, noch an der Anschaffung der Reisebedürfnisse für ihr Geld gehindert, sondern ihr im Gegentheil, gemäss dem kaiserlichen Schutzvertrage Schutz und Hülfe geleistet werde. Da es nun Mein erklärter Wille ist dass auf die angegebene Weise gehandelt werde, so ergeht hiermit an Euch obgenannte Mein hoher Befehl, dass, da die bezeichnete Fremde und ihre beiden Diener nicht zu den

Interthanen Meiner hohen Pforte gehören, die etwa ihren Namen verändert und zum Schein fränkische Tracht angelegt hätten, sondern von ihren Vorfahren her wirkliche Fremde sind, dieselben auf der Reise von