Die Schule und die Revolution bis zum Ende des Convents

in Frankreich. 17

Unterrichte ihrer Söhne. Am wenigſten wurden von den unter der Conſtituante erlaſſenen kirchenfeindlichen Geſehen die Schulen dex weiblichen Lehrorden- berührt, weil das Geſelz vom 13, Februar 1790 wohl die religiöſen Orden aufhob, aber die beſtehenden Convente niht ſ{loß, ſondern öffnete; das heißt: es geſtattete den Ordensfrauen, ihre Klöſter zu verlaſſen, aber es verbot nicht , daß ſie freie Congregationen bilden durften , weßhalb ſ{<hon am 2. November 1789 ein Geſetz beſtimmt hatte, daß denjenigen Ordensfrauen , welche in Gemeinſchaft fortleben wollten , beſondere Gebäude anzuweiſen ſeien. Nach einer weiteren Beſtimmung vom 8. Oftober 1790 hatten ſie in dieſem Falle unter dem Vorſiße eines Municipalbeamten ihre Oberin und Verwalterin zu wählen. Von dieſen Geſetzen machten die Lehrſchweſtern Gebrau< und retteten ſo unter der erſten Nationalverſammlung ihre Schulen vom Untergang, *)

Nach und nah rü>ten die Wortführer der Nationalerziehung mit ihren Plänen und Vorſchlägen beſtimmter heraus, Der eine will die Kinder durch patriotiſche Schau=ſpiele erzogen wiſſen, der andere durch Erklärung der Verfaſſung und der Menſchenrechte; der eine durch univerſelle Moral, der andere durch Naturwiſſenſchaften und Mathematik. Wer aber längere Zeit mit der Kinderwelt umgegangen iſt und ihr Gemüths- und Seelenleben beobachtet hat, dem wird es kſar, daß man bei einem Kinde weder mit rechtsphiloſophiſchen , no< mit mathematiſchen Begriſſen den Unterricht beginnen darf noh kann, weil die im Kinde vorzüglichſte Thätigkeit die der Phantaſie, und zwar einer reinen , Unverdorbenen und frommen Phantaſie iſt. “Hier muß ihm die erziehende Hand geboten , von dieſem Stadium ſeiner Entwi>-

- lung muß es in die kühlere Negion des Prüfens und Den-

kens hinübergeleitet werden. Dieß vermag aber der religiöſe Unterricht am beſten , weil er fortwährend die Phantaſie be1) Wallon, Hist, du Tribunal révolutionnaire, V. 41, LXXXX1II 2